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AGB GÄSTEHAUS

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

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(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Weingut und Gästehaus Gebrüder Müller KG, Komplementär Herr Josef Olinger (im Folgenden „Gästehaus“) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Gast“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

 

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

(1) Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsbetriebes.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Gästehaus stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Der Gast bietet dem Gästehaus den verbindlichen Abschluss eines Vertrages mit der Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, über das Internet oder per E-Mai erfolgen kann, an.

(4) Durch die Antragsannahme des Gastes durch das Gästehaus kommt der Vertrag zustande. Dem Gästehaus steht es frei, die Buchung anzunehmen und schriftlich zu bestätigen.

(5) Vertragsparteien sind das Gästehaus und der Gast. Wird eine Buchung für mehrere Personen durch einen Gast oder Dritten vorgenommen, so steht der Buchende für deren, sowie seine eigenen Vertragsverpflichtungen ein.

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§ 3 Leistungspflichten

(1) Leistungspflichten Gästehaus

Das Gästehaus ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt, die vereinbarte Dauer sowie die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Gastes auf Bereitstellung bestimmter Zimmer, wenn diese nicht seitens des Gästehauses schriftlich bestätigt wurden. Wurde durch den Gast bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet, so ist das Gästehaus verpflichtet die gebuchten Zimmer bis 18.00 Uhr freizuhalten.

(2) Leistungspflichten Gast

Der Gast verpflichtet sich die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden/vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Der Gast verpflichtet sich dem Gästehaus eine voraussichtliche verspätete Anreise rechtzeitig zu melden. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb über dem ihm enstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen.

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§ 4 Bezahlung der Leistungen

(1) Am Tage der Abreise sind die Beherbergungsleistungen einschließlich der Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten (Getränkekühlschrank, Telefon, Wifi) vom Gast zu bezahlen, soweit dies nicht anders vereinbart wurde. Das Gästehaus ist während des Aufenthaltes des Gastes berechtigt eine Zwischenrechnung fällig zu stellen und die unverzügliche Zahlung zu verlangen.

(2) Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt gegenüber Verbrauchern berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins geltend zu machen. Gegenüber Unternehmern im Geschäftsverkehr ist das Gästehaus berechtigt 8 % Verzugszinsen über dem Basiszins geltend zu machen.

(3) Dem Gästehaus bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorenthalten.

(4) Mahnungen nach Verzugseintritt können vom Gästehaus mit einer Mahngebühr von je 5,00 Euro in Rechnung gestellt werden.

(5) Es steht dem Gästehaus in jedem einzelnen Fall frei, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.

(6) Zahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat das Gästehaus Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen. Damit hat der Beherbergungsbetrieb das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur bezahlung zurückzubehalten.

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§ 5 Rücktritt vom Vertrag

(1) Rücktritt durch den Gast

Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen.

 

(2) Rücktritt durch den Beherbergungsbetrieb

Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der Beherbergungsbetrieb innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung des Hotels nicht endgültig bestätigt.

Ein Rücktrittsrecht des Beherbergungsbetriebs besteht ferner dann, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird.

Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht abschließend):

- die Nichterbringung einer fälligen Leistung

- die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände

- eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung,

- die Buchung des Zimmers unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder des Zwecks oder

- wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs oder seiner Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich des Beherbergungsbetriebs herrührt.

Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Grundes, schriftlich in Kenntnis zu setzten. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

 

Stornierungsgebühren

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Vor Anreise wird eine Anzahlungspauschale in Höhe von 20 % des Buchungspreises in Rechnung gestellt.

  • Stornierung > 14 Tage vor Anreise: Keine Stornierungsgebühren - Die Anzahlungspauschale wird zurückerstattet

  • Stornierung ab 13  Tage vor Anreise: Einhaltung der Anzahlungspauschale (20 % des Buchungspreises)

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§ 6 Haftung für eingebrachte Sachen

(1) Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen 

(2) Parkplatzschäden: Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz des Beherbergungsbetriebs zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Beherbergungsbetriebs entsteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits. Ziff. 7.1 Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.

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§ 7 Datenschutz

(1) Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet. Der Gast hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

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§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand Amtsgericht Kitzingen. Ab 2017.

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